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BetriebssicherheitsverordnungDarum geht es ! Die neue Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV ) sorgt dafür, etwaige Risiken beim Betreiber einer technischen Anlage möglichst gering zu halten. Durchführung der Maßnahmen abgestimmt der einzelnen Risikostufen sowie Zeiträume.
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Stichtag 01.01.2003
Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen.
Das bedeutet:
Falls noch nicht geschehen, muss umgehend eine Gefährdungsbeurteilung /
Sicherheitstechnische Bewertung vorge-
nommen werden. Außerdem sind Prüf-
fristen zu ermitteln und an die entsprechenden Stellen zu melden.
Bei der Gefährdungsbeurteilung wird die
Aufzugsanlage auf 74 mögliche Gefahren-
situationen überprüft. Diese sind in der
Norm DIN EN 81-80 definiert, unterteilt in drei Risikostufen
hoch - mittel - niedrig
Übergangsfrist bis Ende 2007.
Spätestens bis dahin ist eine Gefährdungs-
beurteilung / Sicherheitstechnische Bewertung durchzuführen.